Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Dabei können die Kosten sowohl mit dem ÖV, dem Velo, oder dem eigenen Auto entstanden sein. Bei dem Abziehen der Fahrtkosten gilt es verschiedene Details zu beachten. Die Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall zulässig und müssen festgelegte Grundvoraussetzungen erfüllen. Ausserdem gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Kosten von CHF 3'000.